Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/2028
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 geboren ist, wird es im Sommer 2027 eingeschult. Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit vom 5. Oktober bis 16. Oktober 2026 in der für Sie zuständigen Grundschule an.
Informationen rund um die Anmeldung erhalten Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Dort können Sie auch prüfen, welche die für Sie zuständige Schule ist.
Familien, die in unserem Einzugsbereich wohnen, erhalten von uns per Post einen Termin zur Anmeldung sowie die Anmeldeunterlagen. Bitte bringen Sie diese ausgefüllt zum Termin mit. Eine Schulanmeldung ist zudem nur bei Vorlage folgender Unterlagen möglich:
- Personalpapiere d. Erziehungsberechtigten
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über die Masernschutzimpfungen des Kindes
Sollten Sie die Beschulung an einer anderen Schule wünschen, melden Sie Ihr Kind dennoch bei uns an und stellen bei der Anmeldung einen Umschulungsantrag.
Es kann in einigen Fällen aus organisatorischen Gründen leider erforderlich sein, dass Ihr Kind in einer anderen Grundschule als der, in der Sie es angemeldet haben, aufgenommen wird. Die Entscheidung über die Schulplatzvergabe trifft das Schulamt, Sie werden schriftlich darüber informiert.
Alle Kinder werden vor Beginn der Schulpflicht schulärztlich untersucht. Den Termin für die Schuleingangsuntersuchung beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erhalten Sie von uns.
Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht
Sie können die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Bitte bringen Sie zum Anmeldegespräch einen von Ihnen verfassten formlosen Antrag sowie eine Stellungnahme der Kita mit. Der Antrag auf Zurückstellung muss bis spätestens 26. Februar 2027 gestellt sein.
Vorzeitige Einschulung
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 und 31. März 2022 geboren ist, können Sie die vorzeitige Aufnahme in die Schule beantragen. Die Voraussetzung dafür: Es benötigt keine Sprachförderung. Bitte melden Sie sich rechtzeitig telefonisch im Sekretariat, um einen Termin zur Anmeldung innerhalb des o.g. Anmeldezeitraums zu vereinbaren.
